Pressekodex

Jeder Journalist sollte sich an den Pressekodex halten. Darin sind klare Leitlinien für das berufliche Verhalten vorgegeben. Der erste deutsche Pressekodex wurde übrigens erst 1973 vom Deutschen Presserat erarbeitet.

 

An den Presserat können sich alle Bürger wenden, wenn sie vermuten, dass ein Artikel in einem Medium der Unwahrheit entspricht oder gegen eine andere Regel des Pressekodex verstößt. Falschmeldungen müssen an prominenter Stelle richtiggestellt werden – und wenn dies nicht von der Redaktionsseite geschieht, kann der Presserat

  • eine öffentliche Rüge mit Abdruckpflicht oder
  • eine nicht-öffentliche Rüge, die beispielsweise aus Gründen des Opferschutzes nicht abgedruckt wird, erteilen,
  • seine Missbilligung aussprechen oder
  • einen Hinweis geben.

Gründe, warum der Presserat einschreiten muss, sind oft erlogene Geschichten oder falsche Informationen, die die Auflage eines Mediums steigern sollen, beispielsweise erfundene Adelstragödien, falsche Liebespaare oder nachträglich veränderte Fotos.

Gründe, warum der Presserat einschreiten muss, sind oft falsche Geschichten, die die Auflage von einem Medium steigern sollen. Das können beispielsweise erfundene Adelstragödien, falsche Liebespaare oder nachträglich veränderte Fotos sein.

 

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