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Medienrecht | 17. September 2025
Informationsfreiheitsgesetz versus Presseauskunftsrecht – Vorteile und Grenzen

Journalisten haben gegenüber Behörden ein Auskunftsrecht – das sehen die deutschen Pressegesetze vor. Dieses Informationsrecht ist journalistisch Tätigen im Allgemeinen bekannt. Nicht alle wissen jedoch vielleicht, dass sie mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bereits seit 2006 noch ein weiteres Instrument an der Hand haben, um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Beide Rechtsgrundlagen eröffnen unterschiedliche Wege, um Auskünfte von staatlichen Stellen zu erhalten.

In den Fokus der Öffentlichkeit wurde das IFG gerückt, als vor einigen Monaten Pläne der Union bekannt wurden, das Gesetz in der bestehenden Form abzuschaffen. Dies ging aus einem im Zuge der Koalitionsverhandlungen entstandenen Schriftstück einer Arbeitsgruppe hervor. Das Verhandlungspapier wurde von „Frag den Staat“, einem Anfrage-Portal für Informationsfreiheit in Deutschland, veröffentlicht. Ein brisanter Fakt: Der Leiter jener Arbeitsgruppe, der CDU-Politiker Philipp Amthor, war 2020 Hauptfigur eines Lobby-Skandals. Er hatte sich als Bundestagsabgeordneter für das US-Start-up Augustus Intelligence eingesetzt, während er von der Firma Aktienoptionen und einen Direktorenposten erhielt. Aufgedeckt wurde der Fall durch Recherchen des Spiegels, auf deren Basis mehrere Medien und Transparenz-Plattformen ein für den Fall relevantes Dokument durch IFG-Anfragen öffentlich machten.

Auch bei der journalistischen Aufklärung des „Maskenskandals“ um Jens Spahn war das IFG ein wichtiges Werkzeug, indem es den Zugang zu zuvor nicht öffentlich zugänglichen Informationen ermöglichte.

Doch wie können Journalistinnen und Journalisten das IFG konkret nutzen? Welche Grenzen weist es auf – und was sind die Unterschiede zum Presseauskunftsrecht? Diese Fragen werden in der Folge beantwortet.

Das Informationsfreiheitsgesetz im Überblick

Das IFG gilt für alle – demnach gewährt es grundsätzlich jedem Anspruch auf Zugang zu amtlichen vorhandenen Informationen. Dieser Anspruch ist somit unabhängig vom Status der anfragenden Person. Der Zugang umfasst Akteneinsicht, aber auch die Zusendung von Kopien von Schriftstücken oder die Vermittlung von elektronischen Dokumenten und Daten ist möglich. Anträge können formlos erfolgen und somit schriftlich oder mündlich gestellt werden. Nach § 7 IFG müssen Anfragen in der Regel innerhalb eines Monats beantwortet werden.

Welche Informationen sind geschützt?

Das IFG des Bundes sieht in den §§ 3 bis 6 eine Reihe von Ausschluss- und Schutzgründen vor, die Behörden berechtigen oder verpflichten, Informationen nicht oder nur teilweise herauszugeben. Dazu zählen der Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (§ 3 IFG) sowie all jene Informationen, die die innere und äußere Sicherheit betreffen. Auch kann der Zugang zu Informationen verweigert werden, wenn behördliche Entscheidungsprozesse (§ 4 IFG) noch nicht abgeschlossen sind. Der Schutz personenbezogener Daten (§ 5 IFG) sowie der Schutz geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen (§ 6 IFG) können ebenfalls eine Herausgabe von Informationen verhindern.

Das Presseauskunftsrecht im Vergleich

Das Presseauskunftsrecht ist in den Landespressegesetzen verankert. Es soll Journalisten kostenfreien und direkten Zugang zu Informationen ermöglichen. Journalisten haben damit gegenüber Landes- und Kommunalbehörden Anspruch auf Auskunft, während der Anspruch gegenüber Bundesbehörden unmittelbar aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz hergeleitet wird. Anders als beim IFG geht es hier primär um die Beantwortung konkreter Presseanfragen. Ein Anspruch auf Akteneinsicht sowie die Zusendung von vorhandenen Informationen besteht in der Regel nicht. Bearbeitungsfristen sind zudem weniger präzise geregelt, Behörden müssen lediglich zeitnah antworten. Wenn eine Auskunft verweigert wird, müssen Journalisten vor dem Verwaltungsgericht klagen, was wiederum viel Zeit kosten kann. Ein großer Vorteil gegenüber dem IFG ist jedoch, dass es weniger Ausnahmen bei der Informationsherausgabe gibt.

Vorteile des IFG für die journalistische Praxis

Einen Vorteil gegenüber dem Presseauskunftsrecht bietet der durch das IFG gewährte Anspruch auf Dokumenteneinsicht. Behörden müssen vorhandene Akten, Gutachten oder Verträge herausgeben, soweit keine der oben genannten Ausschluss- oder Schutzgründe greifen. Für investigativen Journalismus, der häufig auf Originaldokumente angewiesen ist, ist dies ein erheblicher Vorteil. Zudem können auch geschützte Informationen herausgegeben werden, wenn sich Betroffene mit der Herausgabe ihrer Daten einverstanden erklären.

Darüber hinaus bieten die klaren Bearbeitungszeiten eine rechtlich verbindliche Orientierung. Auch wenn sich IFG-Anfragen eher für langfristig ausgelegte Recherchen eignen: Die Gesetzgebung erschwert es Behörden, unliebsame Anfragen komplett „im Sand verlaufen“ zu lassen. Werden Anfragen dennoch verzögert oder gar verwehrt, ist ein Widerspruch möglich. Ein weiterer Weg kann zur Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) führen. Bürger und Journalisten können sich dorthin wenden, wenn eine Bundesbehörde einen IFG-Antrag ablehnt oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet. Die BfDI kann Behörden zur Herausgabe von Informationen anhalten, jedoch keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen. Zudem kann eine verweigerte Auskunft vor das Verwaltungsgericht gebracht werden, auch ohne zuvor die BfDI einzuschalten.

Grenzen und Nachteile des Informationsfreiheitsgesetzes bei Recherchen

Das IFG enthält jedoch auch Einschränkungen. Die Verweigerung von Informationen aufgrund der vielen Ausnahmen kann Korruptionsrecherchen erheblich behindern. Gerade der Schutz von Unternehmensinformationen kann die Herausgabe verhindern, wenn keine Einwilligung vorliegt. Zudem kann die Beteiligung Dritter die Bearbeitungsfrist verlängern, was insbesondere bei engen Recherchetaktungen problematisch sein kann.

Einen großen Nachteil des IFG insbesondere für freie Journalisten kann die Finanzierung der Anfragen bedeuten. So können unter Umständen umfangreiche Gebühren von mehreren Hundert Euro anfallen. Und schließlich gilt das IFG ausschließlich für Bundesbehörden. Für Landes- und Kommunalbehörden greifen die jeweiligen Landesgesetze, die in Umfang und Qualität wiederum variieren. Bevor ein Antrag gestellt wird, ist es daher ratsam, sich über die jeweiligen Voraussetzungen zusätzlich zu informieren.

Direktvergleich und praktische Empfehlungen

Das IFG des Bundes ist stärker formalisiert, dokumentenorientiert und bedeutet gegebenenfalls längere Wartezeiten auf eine Auskunft. Das Presseauskunftsrecht ist hingegen das erste Werkzeug eines Journalisten, um schnell eine Auskunft zu bekommen. Es ist – in der Regel – schneller einsetzbar und gilt nur für Pressevertreter. Es bietet jedoch keinen Aktenzugang. Journalisten können von einer strategischen Kombination beider Instrumente profitieren: Das IFG eignet sich für den Zugang zu Dokumenten und für breite Recherchen, während das Presseauskunftsrecht für aktuelle, konkrete Anfragen praktikabel ist. Gegenüber Bundesbehörden kann zusätzlich der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch nach Artikel 5 GG geltend gemacht werden, insbesondere bei zeitkritischen Anfragen.

Fazit

Das Informationsfreiheitsgesetz hat die Recherchemöglichkeiten in Deutschland erheblich erweitert. Es ermöglicht Dokumenteneinsicht, bietet klare Fristen und einen geregelteren Rechtsschutz. Grenzen liegen vor allem bei den zahlreichen Ausnahmen und den möglichen Kosten. Das Presseauskunftsrecht bleibt unverzichtbar, weil es schnellen Zugang zu Auskünften auf Landes- und Kommunalebene sichert. Für eine umfassende Recherche empfiehlt sich daher eine gezielte Ausschöpfung beider Möglichkeiten.

Der DMV spricht sich für den Erhalt und die Stärkung des Informationsfreiheitsgesetzes aus, um faktenbasierte journalistische Recherchen weiterhin wirksam zu garantieren. Es muss gewährleistet sein, dass Behörden Informationen transparent und ohne unnötige Verzögerungen bereitstellen. Wir fordern darüber hinaus, dass Ausnahmeregelungen strikt begrenzt und Gebühren abgebaut werden, um den Zugang für Medienschaffende zu erleichtern. Ebenfalls sollte die Durchsetzung der Informationsrechte weiter gestärkt werden, etwa durch den Aufbau einer zentralen Anlaufstelle z. B. in Form einer Plattform, auf der Informationen transparent verwaltet werden und einsehbar sind. Mehr Transparenz und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger bedeutet mehr Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat sowie die dauerhafte Gewährleistung der demokratischen Kontrollfunktion der Medien.