Die Ausstellung unseres Presseausweises erfolgt nur an unsere Mitglieder, die regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind und uns dies in geeigneter Form nachweisen.
An Unterlagen benötigen wir:
Folgende Arten von aktuellen Nachweisen über die regelmäßige und dauerhafte journalistische Tätigkeit werden akzeptiert:
Pressesprecher schicken uns bitte einen geeigneten Nachweis ihrer Tätigkeit (z. B. eine schriftliche Bestätigung, ein Ämterverzeichnis der Organisation oder Ähnliches).
Studenten können uns alternativ auch eine Immatrikulationsbescheinigung für ein Studium der Journalistik, der Publizistik, der Medien- oder Kommunikationswissenschaft an einer staatlich anerkannten Hochschule vorlegen; Schüler einer Journalistenschule eine Ausbildungsbescheinigung.
Ohne Nachweis über die regelmäßige und dauerhafte journalistische Tätigkeit ist die Ausstellung des Presseausweises nicht möglich.
Für die Ausstellung des Presseausweises und die Übersendung des Presse-Parkschildes an unsere Mitglieder werden keinerlei zusätzliche Gebühren erhoben.
Den ausgefüllten Presseausweisantrag bitte einfach an unsere Bundesgeschäftsstelle senden:
Deutscher Medienverband e. V.
Anna-Louisa-Karsch-Str. 5
10178 Berlin-Mitte