Anerkennung

Unterschiedliche Aussteller

Leider gibt es eine Reihe von unseriösen Anbietern, die Presseausweise an jedermann ohne Prüfung der journalistischen Tätigkeit ausstellen. Deren Ausweise sind in der Regel das Material nicht wert, auf das sie gedruckt sind.

Der Deutsche Medienverband stellt Presseausweise ausschließlich an seine Mitglieder aus, die regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind und uns dies in geeigneter Form nachweisen.

Innenministerkonferenz

Aufgrund der in Art. 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Pressefreiheit darf es in Deutschland keinen durch den Staat ausgegebenen Presseausweis geben. Sonst könnte der Staat willkürlich festlegen, wer ein Vertreter der Presse ist und wer nicht.

Derzeit gibt es aber eine Vereinbarung zwischen dem Trägerverein des Deutschen Presserats e. V. und der Innenministerkonferenz (IMK) über einen sogenannten „Bundeseinheitlichen Presseausweis“.

Der Bundeseinheitliche Presseausweis“ hat eine lange rechtsgeschichtliche Historie. Die Ausstellung ab 1994 erfolgte nach einem Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen vom 25.11.1993. Durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung des VG Düsseldorf vom 17.09.2004, Az. 1 K 1651/01, wurde die bis dahin geltende Praxis jedoch für rechtswidrig erklärt.

Daraufhin bemühte sich die Innenministerkonferenz, neue zulässige Kriterien für die Ausweisausstellung aufzustellen. Im IMK-Beschluss Nummer 12, Ziffer 4, aus der 180. Sitzung am 5. Mai 2006 wurde festgelegt, welche Kriterien fortan ausstellungsberechtigte Verbände erfüllen müssen.

 

Am 20. Oktober 2006 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern uns, dem Deutschen Medienverband (damals führten wir noch den Namen JungeMedien Deutschland), mit, dass wir – neben elf weiteren Verbänden – nach Einschätzung des zuständigen Arbeitskreises der Innenministerkonferenz auf Basis der eigenen Angaben – die Kriterien, die die Innenministerkonferenz am 5. Mai 2006 für die Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises beschlossen hat, erfüllen.

 

Die Innenministerkonferenz forderte die zwölf Verbände mehrfach auf, eine Einigung zu erzielen. Obwohl wir uns nachhaltig bemüht haben, scheiterte die Einigung an dem kategorischen Widerstand der bis dato ausstellungsberechtigten Verbände. Die Innenministerkonferenz bedauerte, dass es zu keiner Einigung gekommen war und stellte daraufhin durch Beschluss vom 7. Dezember 2007 klar, dass die alte Regelung nicht mehr gilt.

 

Auf der 205. Sitzung der Innenministerkonferenz in Saarbrücken vom 29. bis 30.11.2016 wurde einer Vereinbarung zur Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises mit dem Trägerverein des Deutschen Presserats e. V. zugestimmt.

 

Der Deutsche Medienverband beteiligt sich nicht an der Ausstellung des „Bundeseinheitlichen Presseausweises“, weil dieser nur an Journalisten ausgestellt werden darf, die nachweisen, dass sie überwiegend (also zu mehr als 50 Prozent) ihre Einkünfte aus journalistischer Tätigkeit erzielen; es reicht noch nicht einmal der Nachweis aus, dass der überwiegende Teil der Arbeitszeit einer journalistischen Tätigkeit nachgegangen wird, erst recht nicht der bloße Nachweis der regelmäßigen und dauerhaften journalistischen Tätigkeit.

 

Der „Bundeseinheitliche Presseausweis“ besitzt aber kein Alleinstellungsmerkmal, wie uns im Schreiben des hierfür federführend zuständigen Innenministerium von Niedersachsen vom 06.07.2017 bestätigt wurde. In diesem heißt es: „Es gibt zahlreiche Medienverbände, die nach den von ihnen aufgestellten Kriterien eigene Presseausweise ausstellen und auch weiterhin ausstellen dürfen. Diese Praxis wird durch den bundeseinheitlichen Presseausweis nicht verhindert.“ In diesem Tenor auch die Antwort in Drucksache 17/7145 auf Seite 27 fortfolgend des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport im Landtag von Niedersachsen und in dem Schreiben des Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 11.10.2017. 

 

Seitens des Innenministeriums von Schleswig-Holstein wurde noch klargestellt, dass es sich beim „Bundeseinheitlichen Presseausweis“ um keinen amtlichen Ausweis handelt. Auch gehe es lediglich darum, „den Nachweis zu erbringen, dass jemand journalistisch tätig sei, damit seien keine weiteren Erlaubnisse verbunden“.

Selbstverständlich geht es auch beim Presseausweis des Deutschen Medienverbandes darum, den Nachweis zu erbringen, dass jemand journalistisch tätig ist.

 

Qualitätsstandard des Deutschen Medienverbandes

Die Gremien des Deutschen Medienverbandes führen und führten zahlreiche Gesprächen mit den unterschiedlichsten Akzeptanzstellen, in denen sie den hohen Qualitätsstandard bei der Ausgabe des Presseausweises des DMV darlegten und darlegen.