Der Presseausweis erleichtert Behörden, Messen und Unternehmen die Überprüfung der journalistischen Tätigkeit seines Inhabers und dient somit als bewährter Nachweis der Berufsgruppenzugehörigkeit. Er ist ein wichtiges Hilfsmittel im journalistischen Alltag bei der Recherche.

Der Deutsche Medienverband (DMV) orientiert sich bei der Vergabe von Presseausweisen freiwillig an den Ausstellungskriterien, die durch die deutsche Innenministerkonferenz in der 180. Sitzung in Beschluss Nummer 12, Ziffer 3 aufgestellt wurden und vergibt diesen nur an seine Mitglieder. Notwendig ist der Nachweis der hauptberuflichen oder regelmäßigen und dauerhaften journalistischen Tätigkeit in geeigneter Form.