Rechtsberatung

Allgemeine Rechtsberatung in beruflichen Angelegenheiten

Unsere Mitglieder können sich von dem auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt Thomas G. Müller, der seine Kenntnisse auch durch den postgradualen Studiengang Medienrecht am Mainzer Medieninstitut vertieft hat, in allen Rechtsfragen rund um ihre journalistische Tätigkeit kostenlos beraten lassen. Dies sind in der Praxis insbesondere Fragen und Problemstellungen zu den Themen Presserecht, Urheberrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht. Die Beratung erfolgt entweder telefonisch (gegebenenfalls nach vorheriger Zusendung von Unterlagen) oder nach telefonischer Terminvereinbarung gerne auch im persönlichen Gespräch in seiner Berliner Kanzlei.

Kontaktdaten
Rechtsanwalt
Thomas G. Müller, LL.M.
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin-Mitte
Telefon 030 61748427
Telefax 030 61748428
E-Mail rechtsanwalt(at)dmv-verband.de

 




Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) bezieht seit dem 01.01.1983 grundsätzlich selbstständige Künstler und Publizisten pflichtweise in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Dabei gilt zum einen die Besonderheit, dass von ihnen nur der Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen ist – durch die Abgabenzahlungen von Unternehmern und Verwertern wird der Rest finanziert. Zum anderen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der erstmaligen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Künstler oder als Publizist möglich, wenn eine Versicherung für den Krankheitsfall bei einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird.

Gemäß § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) werden selbstständige Künstler und Publizisten bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern pflichtversichert, wenn sie ihre Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben und nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Damit unterliegt die überwiegende Zahl der „freien“ Journalisten der Pflichtversicherung. Aber auch PR-Berater unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der KSK.

Auf der anderen Seite kann für Journalisten aber auch eine Abgabenpflicht im Sinne der § 24, 25 KSVG in Betracht kommen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Redaktionsbüro unterhalten wird und der Journalist einen Teil der für einen Verlag zu erstellenden Textbeiträge von selbstständigen Autoren bezieht. Für die Honorare an die Autoren ist dann an die Künstlersozialkasse die Künstlersozialabgabe abzuführen.

Unser Experte, Herr Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. steht unseren Mitgliedern für eine kostenlose Beratung in allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung  zur Verfügung. Zudem übernimmt Herr Müller bei einem Verwaltungsverfahren vor der Künstlersozialkasse oder einer anstehenden Betriebsprüfung die rechtliche Interessenvertretung. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Mitglied zu tragen.

Die Beratung erfolgt entweder telefonisch (gegebenenfalls nach vorheriger Zusendung von Unterlagen) oder nach vorheriger Terminvereinbarung gerne auch im persönlichen Gespräch in unserer Berliner Geschäftsstelle .

Kontaktdaten
Müller Müller Rößner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M.
Mauerstraße 66
10117 Berlin-Mitte
Telefon 030 206 436 810
Telefax 030 206 436 811
E-Mail ccm(at)mueller-roessner.net