Vereinsgericht

Das Vereinsgericht besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und mindestens ein Beisitzer müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben. Das Vereinsgericht entscheidet im Bedarfsfalle über die Rechtmäßigkeit von Ausschlüssen, Berufungen gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates sowie Wahl- und Beschlussanfechtungen.

Präsident: Dr. Alexander Dietrich

Stellvertreter:
Tobias Schmidt
Christian Merath