Presseausweis

Grundsätzliches Der Presseausweis dient dem Journalisten zum Nachweis seiner journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten und unterstützt auf diesem Weg bei der Recherche.

Die Ausstellung unseres Presseausweises erfolgt nur an Mitglieder, die regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind und uns dies in geeigneter Form nachweisen.


An Unterlagen benötigen wir:

  • einen ausgefüllten Presseausweis,
  • ein Passfoto Passfoto (eingeklebt oder als Datei per E-Mail),
  • eine Kopie beider Seiten des Personalausweises,
  • einen aktuellen Publikationsnachweis.


Folgende Arten von Publikationsnachweisen werden akzeptiert:

  • Veröffentlichung mit Namenszeichen oder Kürzel,
  • Mitschnitt von Radio- bzw. TV-Sendungen oder Sendebestätigung,
  • Impressum,
  • Redaktionsbetätigung,

Onlinejournalisten:

  • Angabe der URLs.

Pressesprecher schicken uns bitte einen geeigneten Nachweis Ihrer Tätigkeit (z.B. eine schriftliche Bestätigung, ein Ämterverzeichnis der Organisation oder Ähnliches).

Studenten können uns alternativ auch eine Immatrikulationsbescheinigung für ein Studium der Journalistik, der Publizistik, der Medien- oder Kommunikationswissenschaft an einer staatlich anerkannten Hochschule vorlegen; Schüler einer Journalistenschule eine Ausbildungsbescheinigung.

Ohne Publikationsnachweis ist die Ausstellung des Presseausweises nicht möglich.

Für die Ausstellung des Presseausweises und die Übersendung des Presse-Parkschildes an unsere Mitglieder werden keinerlei zusätzliche Gebühren erhoben.